Bürgerinitiative Gegenwind-Schneifel

Gegenwind-Schneifel (3)

Windkraft-Planung auf der Schneifel
Stand 26.08.2020

Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Prüm hat sämtliche Einwände abgewiesen, die gegen die Windkraftplanung auf dem Schneifelrücken vorgebracht wurden.

Antworten der VG
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Aufbau Ihrer Stellungnahme

Wir sind gefragt worden, ob wir bei der Abfassung Ihrer Stellungnahme helfen können.
Das wollen wir gerne tun. Wir wollen allerdings nicht Ihrer persönlichen Meinung beeinflussen.
Daher bitten wir Sie grundsätzlich, Ihre Stellungnahme selbst zu formulieren und abzugeben.

In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie Ihre Stellungnahme aufbauen können.

Wenn Sie Fragen haben, oder Hilfestellung benötigen, stehen wir Ihnen aber immer gerne zur Verfügung.

  • rufen Sie an; Telefonnummern finden Sie unter IMPRESSUM
oder
  • schreiben Sie per mail an Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.  

  


Ihre Stellungnahme ist nicht an eine besondere Form gebunden.
D.h. Sie müssen kein Formular verwenden, sondern können sich frei äußern.
Sie können Ihre Stellungnahme schriftlich oder mündlich abgeben. 

• wenn Sie mit dem Computer schreiben

→ reichen Sie eine word- oder eine pdf-Datei ein

• wenn Sie mit der Maschine schreiben

→ reichen Sie die Originale ein (fertigen Sie eine Kopie für sich an)

• wenn Sie mit der Hand schreiben

→ reichen Sie das Manuskkript ein (fertigen Sie eine Kopie für sich an)

• wenn Sie mündlich Stellung beziehen wollen:

→ bereiten Sie sich vor und machen Sie sich Notizen
→ gehen Sie zum Amt und sprechen Sie vor (man wird Ihr gesprochenes Wort mitschreiben)
→ lassen Sie sich eine Kopie Ihrer Stellungnahme aushändigen
 

mündliche Stellungnahmen können während der Dienststunden
zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm vorgebracht werden: 

Tiergartenstraße 54, Zimmer 311, 54595 Prüm

Öffnungszeiten: 
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie
donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Alle Stellungnahmen - ob schriftlich oder mündlich - müssen während der Auslegungsfrist vom 04.11.2019 bis 13.12.2019 bei der Verbandsgemeinde eingehen, damit diese Berücksichtigung finden. 
(Fristangaben ohne Gewähr, es gelten die öffentlichen Bekanntmachungen)

  • Die VG steht telefonisch für Fragen zur Verfügung unter :  06551 943 311
  • Die VG nimmt Stellungnahmen unter folgender E-Mail-Adresse an:  Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.
  • Die VG weist darauf hin, dass die Zusendung als Word-Datei oder als PDF-Datei auf freiwilliger Basis erfolgt.

 

Wer Stellung bezieht, macht seinen eigenen Standpunkt zu einem Sachverhalt deutlich!

Dabei soll die Stellungnahme für andere Personen nachvollziehbar, überzeugend und plausibel sein.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihre Stellungnahme zu formulieren:

  • als Leserbrief ...
  • als Kommentar ...
  • als Einwand ...
  • als Beschwerde ...
  • als Bitte ...
  • als Vorschlag ...

 

Bei Ihrer Stellungnahme geht es darum, Ihre Meinung darzustellen und diese Meinung auch mit Argumenten und am besten mit Fakten zu belegen.
Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie jeden Sachverhalt möglichst objektiv beschreiben. Geben Sie einfach Ihre eigene Meinung wieder, stellen Sie Angaben richtig und belegen Sie Ihre Argumente. 

Sie müssen Ihren Standpunkt definieren, damit andere von Ihrer Position überzeugt werden!

Es ist immer wichtig, dass Sie Ihre eigene Meinung stets belegen können!


Bedenken Sie dabei, dass Sie kommunizieren ...

... und wie bei jeder Kommunikation gibt es

einen    Sender        → das sind Sie

und

einen   Empfänger   das ist die die Verbandsgemeinde Prüm

Um gut zu argumentieren, ist es also wichtig im Blick zu behalten, dass sich Ihre Stellungnahme in dem Fall an die Verbandsgemeinde Prüm richtet.

 

Mit Ihrer persönlichen Stellungnahme geben Sie einen Kommentar zum Thema WINDKRAFT AUF DER SCHNEIFEL ab.
  • beschreiben Sie Ihre Meinung und Ihren Standpunkt
  • verdeutlichen Sie Ihren Standpunkt in einem Leitsatz
  • entwickeln Sie Argumente, die Ihren Standpunkt untermauern
  • beschreiben Sie, welche Probleme Ihrer Meinung nach von der Windkraft auf der Schneifel ausgehen
  • wie sind Sie eventuell persönlich betroffen
  • bringen Sie Beispiele oder Erfahrungsberichte, um Ihre Stellungnahme zu veranschaulichen
  • entwickeln Sie Vorschläge und Argumente, die das jeweilige Problem vermeiden bzw. lösen
  • suchen Sie nach Fehlern in den Planungsunterlagen *)
  • stellen Sie Behauptungen oder Forderungen auf, um einen Sachverhalt zu bestreiten oder stichhaltig zu begründen.

 *) die Sichtung der Planungsunterlagen ist natürlich sehr aufwendig
     wir können hier nur auf diese Möglichkeit der Einspruchnahme hinweisen 

Ihre Meinung 

Welche persönliche Meinung haben Sie zum Thema WINDKRAFT AUF DER SCHNEIFEL ?

  • schreiben Sie Ihre Gedanken in Stichworten auf
  • beschreiben Sie Probleme und Ihre Meinung dazu sachlich
  • beschreiben Sie Ihre Stimmung emotional
  • verwenden Sie keine anstößigen Begriffe
  • werden Sie nicht persönlich oder beleidigend 

Ihr LEITSATZ

Ihre Leitsatz 

Versuchen Sie Ihr Anliegen in einem zentralen Satz zu beschreiben.
Das hilft Ihnen in der Disussion Ihren roten Faden nicht zu verlieren.

Ihre ARGUMENT

Ihre Argumente

Es geht bei Ihrer Stellungnahme darum, Ihre Meinung darzustellen und Ihre Meinung auch mit Argumenten zu belegen.

Ihren LEITSATZ haben Sie ja bereits im ersten Schritt gefunden.

Hier stellen Sie jetzt Argumente zusammen, die Ihre These unterstützten.
IHR ZIEL: Sie wollen Andere von Ihrer Position überzeugen!
Denken Sie an die KOMMUNIKATION: Sie richten Ihre Botschaft an die Verbandsgemeinde Prüm!
Ihre Argumente sollten sich klar und deutlich auf Ihren formulierten LEITSATZ beziehen.
  • Machen Sie deutlich, an wen oder was sich Ihr Argument richtet!
Mit Beispielen können Sie Ihre Argumente veranschaulichen und Ihre Stellungnahme verständlich und für Außenstehende nachvollziehbar machen.
 
  • schreiben Sie Ihre Argumente auf
  • sortieren Sie Ihre Argumente
a) nach Wichtigkeit
b) nach Stärke

Ihre BEDENKEN

Ihre Bedenken

  • Äußern Sie Ihre Bedenken eventuell auch Ihre Ängste, die Sie empfinden, wenn Sie an die geplanten Maßnahmen denken 

 

Sie sollten Ihre Stellungnahme sachlich aufbauen und ihr eine grundlegenede Struktur geben! 

Einleitung

Ihre Einleitung sollte aus zwei Abschnitten bestehen:

Im 1. Abschnitt beschreiben Sie:

  • worum es geht
  • zu welchem Thema Sie Stellung beziehen
  • wer Sie sind
  • eventuell aus welcher Position Sie schreiben

Im 2. Abschnitt beschreiben Sie Ihren eigenen Standpunkt:

  • was ist das Problem?
  • was denken oder befürchten Sie?
  • was ist Ihre Meinung?
  • welche Position nehmen Sie ein? [ ich bin dafür | ich bin dagegen ]
  • was ist Ihr Leitsatz zum beschriebenen Problem? 

HAUPTTEIL       |  mit Ihren Bedenken, Argumenten und Begründungen

Hauptteil

Im Hauptteil begründen Sie Ihren eigenen Standpunkt durch Ihre Argumente.

  • sortieren Sie Ihre Argumente von schwach bis stark 
Schreiben Sie zuerst über die schwachen und dann über die starken Argumente.
So wirkt Ihre die Argumentation im Textverlauf stärker.
  • untermauern Sie Ihre Argumente mit Beispielen und eigenen Erfahrungen
1. Argument und Beispiel
2. Argument und Beispiel
3. weitere Argumente und Beispiel

HINWEIS für Ihren Text:
Sie können natürlich viele Argumente für Ihre Position bringen, aber ... 
  • bringen Sie Ihre Stellungnahme auf den Punkt
  • tragen Sie Ihre 2-3 stärksten Argumente in aufsteigender Reihenfolge vor, das ist meist ausreichend.

SCHLUSSTEIL  |  mit einer Zusammenfassung und einem Fazit

Schlussteil

Am Ende Ihrer Stellungnahme bringen Sie Ihre Schlussfolgerung:

  • greifen Sie Ihren eigenen Standpunkts aus der Einleitung auf
  • schreiben Sie ein Fazits aufgrund der vorgebrachten Argumente
  • beschreiben Sie Ihre eigene Meinung
  • machen Sie ggf. einen Vorschlag, wie Sie das Problem lösen würden
  • welche Forderung haben wir an die Adressaten bei der Vebandsgemeinde Prüm?

 

Hier finden Sie einige Beispiele, wie Sie Ihre Stellungnahme formulieren können.
Wir stellen Ihnen das Word-Dokument zur Verfügung, damit Sie es individuell bearbeiten können.
  • Bringen Sie Ihre eigenen Gedanken zu Papier.
  • Wenn Sie Hilfestellung benötigen, schreiben Sie uns eine e-mail Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser. oder rufen Sie an IMPRESSUM  
 

icon pdf 50x50 Beispiel einer Stellungnahme
Download pdf-Dokument

    icon word Beispiel einer Stellungnahme
Download Word-Datei
     

In Ergänzung können Sie sich an den Stellungnahmen aus dem vorhergehenden Verfahren orientieren.
Diese sind auf der home-page der Verbandsgemeinde Prüm abrufbar.

Stellungnahmen aus früheren Verfahren


 

 

 

Offener Brief an die Ratsmitglieder der VG Prüm vom 08.08.2016


Sehr geehrtes Ratsmitglied,
die letzte VG-Ratssitzung und Veröffentlichungen in der Presse veranlassen uns, Ihnen und allen Ratsmitgliedern der VG Prüm heute zu schreiben.
Denn zum Thema Windenergie und Flächennutzungsplan (FNP) tauchen immer wieder Feststellungen und Behauptungen auf, die entweder Fehlinformationen sind oder vielleicht sogar bewusst falsch verbreitet werden.
Uns ist es ein Anliegen, Ihnen einige Fakten darzulegen, um Sie bei Ihrer Ent-scheidung zu unterstützen.
1) Behauptung:
Wenn der FNP Windenergie nicht verabschiedet wird, droht die Verspargelung.
Dies ist nicht korrekt, denn die Verbandsgemeinde Prüm hat einen gültigen FNP Teilfort¬schreibung Windenergie von 2004. Dort sind konkrete Flächen ausgewie¬sen. Dieser Plan bleibt und ist gültig bis die neue Teilfortschreibung verabschiedet wird. Dies wurde uns auf telefonische Nachfrage durch die Verbandsgemeindever¬waltung bestätigt.
2) Behauptung:
Mindestens 2 % der Fläche müsse die VG-Prüm für Windenergie ausweisen.
Auch dies ist nicht richtig. Im LEP IV, der gerade überarbeitet wird, ist das politische Ziel, in RLP 2% der Fläche für Windkraft auszuweisen, bereits von einer 2%-Vorgabe zu einem landesplanerischen Grundsatz herab¬gestuft.
Auf Nachfrage bei MDL Nico Steinbach vom 29.07.2016 wurde uns bestätigt, dass es sich bei den 2% nicht um eine Vorgabe, sondern um einen Planungsgrundsatz handelt, der als Orientierung für die Planung der Gemeinden dient.
Demnach sind diese 2% KEIN rechtlich verbindliches Planungsziel und somit kein Muss. 
Im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 10. Mai 2013 heißt es dazu:
„zu G 163 a: Zur Umsetzung der energiepolitischen Ziele leistet insbesondere die Windenergie einen bedeutenden Beitrag. Der für das Erreichen der klima- und energiepolitischen Ausbauziele notwendige Flächenbedarf liegt in einer Größen-ordnung von ca. zwei Prozent der Landesfläche, der insbesondere durch den Flächenbedarf für die Errichtung von Windenergieanlagen verursacht wird. Die erforderlichen Flächen sollen gemeinsam von Regional- und Bauleitplanung gesichert werden.“
Und weiter im Text:
„Die Regionen des Landes leisten hierzu entsprechend ihrer natürlichen Voraus-setzungen einen anteiligen Beitrag“. 
Im Klartext bedeutet dies, dass die Gemeinden zwar verpflichtet sind zu prüfen, ob ggfs. weitere Gebiete für Windkraft ausgewiesen werden können und somit eine Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Windenergie durchzuführen. Die Gemeinde ist aber nicht verpflichtet neue Gebiete auszuweisen, wenn nachvollziehbare Ausschlusskriterien gegen Windkraft sprechen. Entscheidend ist, dass die beschlossenen Kriterien auf das gesamte Gebiet seriös angewendet werden. „Bei der Auswahl der Flächen für Windenergie soll die Ge-meinde allgemeingültige und dem jeweiligen Schutzzweck angemessene Kriterien für das gesamte Gemeindegebiet abwägend anwenden.“ steht im vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz veröffent-lichten Papier „Windenergie und Kommunen Leitfaden für die kommunale Praxis“. 
Die von der Verbandsgemeinde Prüm 2013 beschlossenen Kriterien zu Horstab-ständen (1.500 m zu Rotmilan, 3.000 m zu Schwarzstorch) entsprechen den Min-destabständen aus dem sogenannten Helgoländer Papier, das von der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten festgelegt wurde. Als Prüfbereich auf regelmäßig angeflogenen Nahrungshabitate oder Schlafplätze empfiehlt das Helgoländer Papier sogar 4.000 m beim Rotmilan  und bis zu 10.000 m beim Schwarzstorch. Diese Kriterien sind wissenschaftlich fundiert und sind auch zu finden in „Naturschutz¬fachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz“, be¬auftragt durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz. Es gibt keinen Grund diese Kriterien zu ändern, erst recht nicht in einem Naturpark/FFH-Gebiet.
3) Behauptung:
Es drohen Schadensersatzklagen von den Windkraftprojektierern.
Schadensersatzklagen, können nur dem drohen, der potentielle Windenergieflächen besitzt und voreilig mit Windkraftbetreibern verpflichtende Verträge abge¬schlossen hat. Solange der neue FNP nicht verabschiedet ist, ist dies Risiko jedes Einzelnen, ob nun ein Privater oder das Land RLP der Besitzer des Grundstückes ist. Die VG hat keine eigenen Flächen, die für Windenergie in Frage kommen. Wenn die VG-Prüm dennoch irgendwelche Verträge abgeschlossen haben sollte und dadurch Verpflichtungen mit Windkraftprojektieren eingegangen ist, müssten Sie als VG-Ratsmitglied eigentlich darüber Bescheid wissen.
Aus unserer Sicht, lohnt es sich aber die folgenden Fragen zu stellen:
1) Welche Motivation steckt dahinter, die in einem Ratsbeschluss festgelegten Kriterien ohne Abstimmung mit dem Rat abzuändern?
2) Bereits im April wurden Windmesseinrichtungen von Windkraftprojektieren in Gebieten der Schneifel aufgestellt (u.a. 50m NO der AirStation), die erst durch Änderung der Kriterien (Verkürzung der Abstände zu Horsten), überhaupt in Betracht kommen konnten und im 2014 vorgestellten Vorentwurf des Flächen-nutzungsplans ausgeschlossen sind. Wieso erfahren Sie, als Ratsmitglied und die Öffentlichkeit erst im Juli von der Änderung der Kriterien und damit von der möglichen Vergrößerung des Gebiets? Und warum scheint dies den Windkraftprojektierern bereits im April bekannt gewesen zu sein?
Von BGH-Plan wurde bei der VG-Ratssitzung am 05.07.2016 von einer Industriali-sierung der Schneifel gesprochen. Ja, bei Windkraftanlagen in der ge¬planten Größenordnung handelt es sich um Industrialisierung und da gibt es nichts zu beschönigen. Die Frage stellt sich, wollen wir dies in der Schneifel, einem funktionierenden Öko-system, das nicht nur ein Naturpark, sondern auch als europäisches FFH-Gebiet geschützt ist?
Wir, die Bürgerinitiative Gegenwind-Schneifel, halten den Zubau der Schneifel mit Windenergieanlagen für eine Katastrophe für die Natur und die Region. Intakte Natur hat einen nicht zu beziffernden Wert für unsere Lebensqualität, unsere Gesundheit und unsere Zufriedenheit und dient als Rückzugs- und Erholungsquelle für Mensch, Tier und Pflanzen.
Wir sehen keinen Grund vernünftige und fundierte Kriterien zu verbie¬gen, um den Bau von Windkraftanlagen in der Schneifel zu ermöglichen. 
Daher bitten wir Sie, sich nicht durch Angst erzeugende Argumente, Fehlinfor-mationen oder Fraktionszwang leiten zu lassen, sondern sich zu informieren, Ihr Mandat als Bürgerauftrag auszuüben und Ihrem Gewissen zu folgen.
Wir danken Ihnen, dass Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen, und stehen Ihnen bei weiteren Fragen zur Windenergie in der Schneifel gerne zur Verfügung.
Bürgerinitiative Gegenwind-Schneifel

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 RoterMilan 7 


Roter Milan 
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ROTER_MILAN

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 Schleiereule 1 


Schleiereule

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 Steinkauz 


Steinkauz 
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 EuroSeeadlerJung 


Europäischer Seeadler

unser Wappenvogel

abhängig von funktionierenden
Binnenland-Ökosystemen


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SEEADLER

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 EuroSeeadler 


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unser Wappenvogel

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Binnenland-Ökosystemen


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 Uhu Jung 18 


Uhu

wohnt in den versteckten
Nischen der Eifel und Schneifel


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Uhu_Jungvogel

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Wolfgang Holtmeier
An der Grenzkehre 9d
DE-21217 Seevetal
 
Telefon:  +49(0)4105/153608
mobil:     +49(0)160/4423474
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 Uhu Flug 


Uhu

wohnt in den versteckten
Nischen der Eifel und Schneifel


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Uhu

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Wolfgang Holtmeier
An der Grenzkehre 9d
DE-21217 Seevetal
 
Telefon:  +49(0)4105/153608
mobil:     +49(0)160/4423474
EMail:      info(at)holtmeier

 

Mit freundlicher Genemigung Gerwin Steffen

Schneifelstörche 3 


Schwarzstorch

zu Hause in der Region Schneifel


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Schwarzstorch

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Gerwin Steffen, Gondenbrett


 
SWStorch (2) 


Schwarzstorch

zu Hause in der Region Schneifel


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Schwarzstorch

copyright und Fotocredit

Gerwin Steffen, Gondenbrett

 

 

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Fundament
 


Fundament Windkraftanlage

Durchmesser ca. 35 Meter


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Fundament

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Gerwin Steffen, Gondenbrett

 

 

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